
Die Ampelregierung hat im Jahressteuergesetz 2022 die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen in § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz gestrichen.
Die Ampelregierung hat im Jahressteuergesetz 2022 die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen in § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz gestrichen.
Aufgrund der Haushaltskonsolidierung und nötigen Schwerpunktsetzung auf prioritäre Investitionen können nicht alle Förderprogramme fortgeführt werden.
Ich teile die Auffassung hinsichtlich der Wichtigkeit der Duldungspflicht für die Verlegung von Leitungen als bedeutenden Schritt für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland.
Bei unserem kürzlich verabschiedeten Solarpaket kann nun bestätigt werden, dass es frei von ungerechtfertigten Grundrechtseingriffen ist.
Aufgrund der Haushaltskonsolidierung und der erfolgten Schwerpunktsetzung auf prioritäre Investitionen können nicht alle Förderprogramme fortgeführt werden.