Frage von Alexander S. • 05.02.2025

Antwort von Marco Mohr SPD • 13.02.2025
Nur Konzept Art 12a GG: dann nein. Neues Konzept, das Wehrpflicht als Auswahl mit einschließ: ggf. ja, aber nur wenn verfassungrechtlich nicht problematisch.
Nur Konzept Art 12a GG: dann nein. Neues Konzept, das Wehrpflicht als Auswahl mit einschließ: ggf. ja, aber nur wenn verfassungrechtlich nicht problematisch.
Ja zur allgemeinen Dienstpflicht, diese sollte für Frauen freiwillig sein.
Ich bin gegen eine allgemeine Wehrpflicht, sondern für eine moderne Bundeswehr, die durch attraktive Angebote Männer sowie Frauen für den Dienst gewinnt.
Der Dienst eines verpflichtenden Gesellschaftsjahres soll sowohl bei der Bundeswehr als auch bei sozialen Einrichtungen abgeleistet werden können. Grundsätzlich gilt das verpflichtende Gesellschaftsjahr dann sowohl für Männer als auch für Frauen.
Ich lehne eine Erhöhung des Bundeswehretats über das Zwei-Prozent-Ziel ab