Antwort 14.10.2024 von Marco Buschmann FDP
Ein solches Konzept muss langfristig tragfähig sein und muss ohne große finanzielle oder bürokratische Belastungen auskommen. Hier besteht aktuell noch Klärungsbedarf.
Ein solches Konzept muss langfristig tragfähig sein und muss ohne große finanzielle oder bürokratische Belastungen auskommen. Hier besteht aktuell noch Klärungsbedarf.
Regelungen anderer Rechtskreise wie den Ländern werden von Seiten des Bundes nicht mehr geprüft.
Klar ist: Im Familienrecht besteht Reformstau.
ich bin erstmal froh darüber, dass die Bundesregierung sich auf einen Entwurf verständigen konnte und das Verfahren mit der Verbändeanhörung nun einen großen Schritt weitergekommen ist.
Die SPD im Landtag in Nordrhein-Westfalen setzt sich fortlaufend für Chancengerechtigkeit in Sachen Bildung und Teilhabe ein.