(...) Ihren Vorschlag für ein steuerfreies Grundkontingent an Energie und einer stufenweisen Mehrbesteuerung für weiteren Energiebedarf halte ich für nicht sinnvoll und will dies kurz auch darlegen. Hierfür würde zum einen die Einrichtung und Führung eines personenbezogenen Energiekontos notwendig, was nicht nur erheblichen bürokratischen Aufwand zur Folge hätte, sondern weitere Fragen aufwerfen würde. (...)
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(...) soziale Marktwirtschaft und Sozialismus, wie ihn die Partei DIE LINKE anstrebt, schließen sich nicht aus. Im Übrigen vertritt Oskar Lafontaine die Aussagen, die in den „Programmatischen Eckpunkten der Partei DIE LINKE“ und im Gründungsaufruf aus dem Jahr 2006 festgehalten sind. (...)
(...) aktive Sterbehilfe lehne ich strikt ab. Die Tötung eines Menschen darf nicht unsere Antwort auf Krankheit und Leid sein, sondern vielmehr, den Patienten die Angst vor ihrer Krankheit zu nehmen und sie zu begleiten. (...)
(...) Die Freigabe der aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) ist durch das Wertesystem unseres Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung bislang verboten. (...) Die Norm hat einen beidseitigen Schutzzweck: Umfassender Lebensschutz und die Verhinderung von Euthanasie. Es soll einer Relativierung des Lebens als objektives Rechtsgut entgegengewirkt werden. (...)
(...) "Die individuelle biologische Lebensspanne jedes Menschen und somit die Identität jeder Person ("Personenkonzept") beginnt mit der Zeugung - also mit der Vereinigung von Ei- und Samenzelle - und endet mit dem Tod. Dies bedingt die Anerkennung eines umfassenden Lebensschutzes für jeden einzelnen Menschen für die Dauer seiner gesamten Lebensspanne und schließt ein natürliches besonderes Schutzrecht noch nicht geborener Menschen ("Lebensmorgen") sowie alter Menschen bis hin zur Schwelle des Todes ("Lebensabends") ein. Dieser umfassende Lebensschutz ist in einer sozialen Gemeinschaft durch eine angemessene Vorsorge und Betreuung aktiv zu gewährleisten." (...)

(...) Die Freigabe der aktiven Sterbehilfe, bzw. die dementsprechende Änderung des § 216 StGB halte ich für gefährlich, besonders in einem Zeitalter in dem neoliberale "Verwertungsvorstellungen" über Menschen die gesellschaftliche Debatte erfüllen. (...)