(...) Von dieser können Sie meiner Einschätzung nach überhaupt keine finanzpolitische Kompetenz erwarten. Erinnern Sie sich nur einmal an die Wahlplakate "Reichtum für alle" und "Reichtum besteuern". Oft hingen diese Linksparteiplakate an zwei aufeinander folgenden Laternenpfählen. (...)
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(...) Und der Frage, trifft es zu, dass die Kirchen diesen Satz ändern können, kann ich nur entgegenhalten: Wurden diese Sätze ins Unermessliche erhöht und gibt es nicht eine Kappungsgrenze für hohe Einkommen? Im Übrigen bedarf die Festsetzung der Kirchensteuer durch die Kirchen der Zustimmung der Landesparlamente. Faktisch kann niemand von seiner Steuer einen unbegrenzten Abzug machen. (...)
(...) Wenn ich Sie richtig verstanden habe, fordern Sie Steuerentlastungen. Da sind wir uns sehr einig - Ziel der FDP ist es, die Bürger zu entlasten und nicht zu belasten! (...)
(...) welcher Prozentsatz angelegt wird. Eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes beträfe deshalb besonders mittlere Einkommen, weil dieser (höchste anzuwendende) Steuersatz bereits bei einem Einkommen von 52.000 Euro greift. Das ist das Gehaltsniveau eines Facharbeiters und nicht das eines Topmanagers. (...)
(...) Mit der Anwendung von OECD-Standards weitet die Schweiz zwar ihre Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Staaten bei der Bekämpfung von Steuerdelikten gegenüber früher aus, wie dies auch im Fall mit den US Behörden geschehen ist. Eine Alternative zum Steuerrückbehalt gemäß dem Zinsbesteuerungsabkommen ist dies jedoch nicht - die Alternative dazu wäre der automatische Informationsaustausch, wie ihn die EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Österreich und Luxemburg unter sich pflegen. (...)