
Antwort 17.03.2006 von Karl-Heinz Joseph SPD
Sehr geehrter Herr Köhler,

Sehr geehrter Herr Köhler,
Sehr geehrter Herr Schmid,
In der Summe sind die Steuersaetze fuer Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften annaehernd gleich. Damit wird die Wirtschaft, egal welche Rechtsform, nicht einseiteig be- bzw. entlastet.
Sehr geehrter Herr Schmid,