Frage von Richard W. • 30.01.2009

Antwort ausstehend von Gerald Weiß CDU
Sehr geehrter Herr Grosser,
(...) Die EU-Kommission lehnt den Glückspielstaatsvertrag nicht ab. Sie muss jedoch ein Verfahren einleiten, wenn vor der Kommission Beschwerde gegen den Glücksspielstaatsvertrag eingelegt wird. (...)
Sehr geehrte Frau Karsten,
ich teile diese Ansicht einiger Kollegen nicht, weiß auch nicht, wie die sich das vorstellen und bitte sie, sich an diese zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt
Sehr geehrte Frau Pohlmann,
selbstverständlich können Sie mir jederzeit Ihre Frage direkt zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Philipp Mißfelder
Sehr geehrter Herr Bednarek,