
Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Ich begrüße ein Parteiverbot der AfD, jedoch nicht allein durch den Bundestag, da verfassungsrechtliche Hürden bestehen. Staatliche Unabhängigkeit ist essenziel
Ich halte ein Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv
Dies würde den Populisten helfen sich weiter in die Rolle des Opfers zurückzuziehen und die eigenen Anhänger noch enger an die Partei zu binden.
Ich befürworte die Prüfung eines Verbotsverfahrens, denn die AfD zeigt immer wieder, dass sie unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung untergräbt.
Wir als Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag teilen Ihre Sorgen und beobachten eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale bei der AfD.