Antwort 05.10.2023 von Alfred Damm ÖDP
Noch dazu darf ein Volksbegehren in Bayern nicht in den Haushalt des Freistaats Bayern eingreifen, da es sonst vom Innenministerium nicht zugelassen wird, was z. Bsp. dem Radvolksbegehren passiert ist.
Noch dazu darf ein Volksbegehren in Bayern nicht in den Haushalt des Freistaats Bayern eingreifen, da es sonst vom Innenministerium nicht zugelassen wird, was z. Bsp. dem Radvolksbegehren passiert ist.
Wir haben uns sehr gefreut, dass das Volksbegehren "Rettet die Bienen" so erfolgreich war.
Ich möchte Sie auf das Kita-Platz-Tool im Landkreis Northeim hinweisen, mit dem Sie auch eine andere Kita in der Gemeinde Katlenburg-Lindau finden könnten.
Leider ist die Familienpolitik der Ampel-Regierung ein deutlicher Rückschritt.
Auch mir ist bewusst, dass es zehn Jahre nach Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz noch nicht gelungen ist, allen Anspruchsberechtigten einen Platz zur Verfügung zu stellen.