Antwort 03.02.2025 von Fabian Gramling CDU
Lassen Sie mich eines klar sagen: Das stimmt nicht!
Lassen Sie mich eines klar sagen: Das stimmt nicht!
Parteien können keinen Verbotsantrag gegen eine andere Partei richten. Das Verfahren ist in Artikel 21 des GG und in den Paragrafen 43 ff. des BVGG geregelt.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt die Beteiligung an einem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ab.
In dieser Woche diskutiert der Bundestag über ein mögliches Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD. Ich unterstütze den Antrag.