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Antwort 19.06.2013 von Clemens Binninger CDU

(...) Heute müssen Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent des Arbeitsentgelts an die Rentenversicherung abführen. Dies gilt auch dann, wenn der geringfügig Beschäftigte bereits Rentner oder Pensionär ist. (...)