Frage von Reinhard F. • 28.09.2022

Antwort von Christian Petry SPD • 13.10.2022
Nach meinem Verständnis können hier Bezieher von Vorruhestandsgeld nicht außen vor bleiben.
Nach meinem Verständnis können hier Bezieher von Vorruhestandsgeld nicht außen vor bleiben.
Nach meiner Kenntnis können im Iran erworbene Rentenansprüche grundsätzlich auch im Ausland geltend gemacht werden
Ich verspreche Ihnen, dass wir weiter an der Verbesserung der Lebensgrundlage von Rentnerinnen und Rentnern arbeiten werden.