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Danke für Ihre Frage. Dass die AfD dieses Thema verschweigt, halte ich für zweifelhaft. Gerne spiegeln wir Ihre Bitte aber an den zuständigen Arbeitskreis mit Ihrer Bitte sich des Themas anzunehmen.
Dazu gibt es bisher leider noch keine Einigung in der Koalition. Wir werden an der Frage aber dranbleiben.
Der Bundesfinanzhof hat mit Vorlagebeschluss vom 17. November 2020, Az. VIII R 11/18, dem Bundesverfassungsgericht Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste vorgelegt
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird für die Ausgestaltung des Steuerrechts maßgebliche Bedeutung haben.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in meiner Ressortzuständigkeit. Ich bitte Sie daher Ihre Frage direkt an das Bundesfinanzministerium zu richten.