
(...) Der Deutsche Bundestag hat in seiner Entschließung entsprechend nur politisch zu den auch im Migrationspakt angesprochenen Themen Stellung genommen und keine neuen Verpflichtungen begründet. (...)
(...) Der Deutsche Bundestag hat in seiner Entschließung entsprechend nur politisch zu den auch im Migrationspakt angesprochenen Themen Stellung genommen und keine neuen Verpflichtungen begründet. (...)
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat mich gebeten, zu antworten.
(...) vielen Dank für Ihre Frage. In einem 18-monatigen Prozess entstand der „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ (GCM) als erster Referenzrahmen mit Empfehlungen und Maßnahmen zur Koordination der weltweiten Migration. Es handelt sich hierbei nicht um ein völkerrechtliches Abkommen, der Vertrag ist somit rechtlich nicht verbindlich. (...)
(...) Zwar soll der Pakt keinen verbindlichen Charakter haben, jedoch öffnet er der Regierung Tür und Tor und bietet eine Rechtfertigung erneut Millionen sogenannte Schutzsuchende nach Deutschland einreisen zu lassen. Einige Staaten haben bereits angekündigt, den Migrationspakt nicht zu unterschreiben. (...)
(...) Der Migrationspakt der UNO ist nicht rechtsverbindlich. Er ist nur ein wichtiger Appell an die Regierungen und Länder, sich anders zu verhalten. Deshalb war es auch wichtig, dass unsere Regierung diesen Pakt mit unterzeichnet hat. (...)