
Bei den Änderungen der finanziellen Unterstützung von Kleinst-Elektrofahrzeugen handelt es sich nicht um eine parlamentarische Entscheidung,
Bei den Änderungen der finanziellen Unterstützung von Kleinst-Elektrofahrzeugen handelt es sich nicht um eine parlamentarische Entscheidung,
Da für die Strommengen in den Fällen des § 7 (Stromentnahme über nicht-öffentliche Ladepunkte) der 38. BImSchV für reine Elektrofahrzeuge Schätzwerte herangezogen werden, kann eine Mitteilung beim Umweltbundesamt (UBA) unterjährig erfolgen.
Die Förderung zur Anschaffung von PKW ist tatsächlich keine konkrete Aufgabe des Landes, viel mehr liegt es beim Bund, für entsprechende Anreize im Bereich der Elektroautos zu sorgen.
Sehr geehrter Herr H.,
Sie können sich gerne direkt mit meinem Büro in Verbindung setzen.
Stimmkreisbüro Alexander Flierl MdL
Die Mittel im Haushalt des UBA sind auf das Kalenderjahr beschränkt, eine Übertragung in das nächste Jahr ist nicht möglich