
Sofern Sie verheiratet sind, können Sie seit dem 01.01.2023 bei Erfüllung der Voraussetzungen das Chancen-Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Sofern Sie verheiratet sind, können Sie seit dem 01.01.2023 bei Erfüllung der Voraussetzungen das Chancen-Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Wie Sie sicherlich bereits gesehen haben, steht die Abschaffung des Sprachnachweises vor Einreise im Koalitionsvertrag der Ampelregierung und ist somit ein Anliegen, dem wir uns in dieser Legislaturperiode annehmen werden.
Im Landtag können wir nicht über das Aufenthaltsrecht entscheiden, das ist Bundesangelegenheit. Ich mache mich seit vielen Jahren mit meiner Partei dafür stark, das Aufenthaltsrecht dahingehend zu ändern, dass der Geschwisternachzug allen möglich wird.
Sollte die Situation es noch erfordern, würden wir Sie bitten, Ihre Frage erneut zu stellen, dann können wir diese richtig einordnen und beantworten.
in bestimmten Härtefällen ist eine Ausnahme vom A1-Sprachnachweis möglich.