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Die Abschaffung des Sprachnachweises vor Einreise ist im Koalitionsvertrag verankert und soll entsprechend noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden
Seitdem gilt die Verpflichtung, dass die erforderlichen Sprachkenntnisse unverzüglich im Inland – also nach dem Nachzug – erworben werden müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass beim Familiennachzug die Erfordernis des Sprachnachweises vor der Einreise für alle Menschen gestrichen wird.
Wann der Referent:innenentwurf des Bundesministeriums genau vorgelegt wird, kann ich Ihnen derzeit noch nicht sagen.
Mit dem zweiten Migrationspaket wollen wir dann für alle Ehegatten regeln, dass der Sprachnachweis hier im Inland unverzüglich nachgeholt werden soll.
Ich kann Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider noch kein Datum nennen, wann der Sprachnachweis entfallen wird.