Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD
Das Familienstartzeitgesetz fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Das Familienstartzeitgesetz fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Wir blockieren das Gesetz nicht. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Phase der Ressortabstimmung im Familienministerium.
Der Gesetzentwurf liegt seit März 2023 vor. Sie können sich dazu immer auch an MdBs oder involvierte Minsterien aus wenden.
De Gesetzesentwurf liegt seit März 2023 vor und stoppt derzeit durch andere Ministerien. Frage Sie gerne dazu dort nach.