Ein Anspruch auf Kostenübernahme der Kinderbetreuung kann vielmehr nur in Einzelfällen bestehen. Gemäß §§ 90, 93 SGB VIII kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn die Kostenübernahme notwendig ist, um die wirtschaftliche Selbstständigkeit zu sichern und die Familie andernfalls auf Sozialleistungen angewiesen wäre. Zudem bieten die Kommunen und Bundesländer eigene individuelle Förderprogramme an.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 12.12.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU
Antwort 29.08.2024 von Ralf Witzel FDP
Die FDP-Landtagsfraktion NRW setzt sich daher dafür ein, den Quereinstieg in die Arbeit in Kitas zu fördern.

Antwort 19.08.2024 von Heiko Gehring AfD
Das Thema Oberschule in Oberkrämer ist eine wiederkehrende Forderung der Bürger. Im Sinne der Daseinsvorsorge und gleichberechtigter Lebensverhältnisse im Landkreis unterstütze ich diese Forderung nachdrücklich.
Antwort ausstehend von Frank Bommert CDU
Antwort 28.08.2024 von Josefine Paul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aufgrund der zuvor beschriebenen Herausforderungen kann ich zum aktuellen Zeitpunkt keine konkreten Angaben dazu machen, wie es sich im weiteren zeitlichen Verlauf der Legislaturperiode mit der Umsetzung des dritten beitragsfreien Kindergartenjahres verhält.