Antwort 20.01.2025 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich persönlich kann einer sog. Zuckersteuer einiges abgewinnen, jedoch liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium der Finanzen
Ich persönlich kann einer sog. Zuckersteuer einiges abgewinnen, jedoch liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium der Finanzen
. Ich verstehe Ihre Argumentation. Allerdings musste eine rechtliche Unterscheidung zwischen Genussmitteln und anderen Lebensmitteln getroffen werden, damit es nicht dauernd zu Rechtsstreitigkeiten kommt, ob etwas ein Lebensmittel oder ein Genussmittel ist.
Zudem bin ich nicht der Meinung, dass die Bürgerinnen und Bürger eine Zuckersteuer brauchen, um sich gesünder zu ernähren.
Ob die Einführung einer Zuckersteuer ein geeignetes Mittel ist, muss auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse geprüft werden.