Antwort 03.06.2024 von Volker Wissing parteilos
Gerne anbei eine Infoseite des BMDV.
Gerne anbei eine Infoseite des BMDV.
Mir wäre nicht bekannt, dass es Änderungen zu der jetzigen Regelung geben solle:
Um nach Ablauf der Fahrberechtigung mit dem türkischen Führerschein weiterhin Kraftfahrzeuge in Deutschland führen zu können, benötigen Sie den deutschen Führerschein.
Im Rahmen der Anpassung werden wir bestehende Regelungen prüfen und mögliche Änderungen besprechen.