
dort wo das Thema Cannabis die Landesgesetzgebung betrifft, werde ich mich selbstverständlich dafür einsetzen, dass Grenzwerte im Straßenverkehr äquivalent zu Alkoholgrenzwerten umgesetzt werden.
dort wo das Thema Cannabis die Landesgesetzgebung betrifft, werde ich mich selbstverständlich dafür einsetzen, dass Grenzwerte im Straßenverkehr äquivalent zu Alkoholgrenzwerten umgesetzt werden.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind wir der Ansicht, dass vom Cannabiskonsum ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die aktive Teilnahme im Straßenverkehr ausgeht.
Nach der Verabschiedung des Cannabisgesetzes war es notwendig geworden, auch die Regelungen im Straßenverkehr entsprechend nachzuschärfen.
Im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampelpartner darauf verständigt, bei der Alkohol- und Nikotinprävention verstärkt auf Aufklärung mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen zu setzen und die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis zu verschärfen
In Deutschland regelt die EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung (LMIV), dass bei vorverpackten Lebensmitteln der Alkoholgehalt über das Zutatenverzeichnis klar ersichtlich sein muss
Einen Grenzwert explizit in einer gewissen Höhe habe ich nicht gefordert.