
Sobald der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben hat, wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Drei Monate später wird es in Kraft treten.
Sobald der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben hat, wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Drei Monate später wird es in Kraft treten.
Nach der Abstimmung im Deutschen Bundestag im Januar 2024 sind im Gesetzentwurf noch ein paar wenige formale, nicht-inhaltliche Fehler im Text aufgefallen, die bei der Anfertigung der Urschrift durch das zuständige Bundesamt für Justiz redigiert wurden.
das StARModG wird laut Bundesministerium des Innern und für Heimat im 2. Quartal 2024 in Kraft treten. Wann genau der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet, kann ich Ihnen nicht sagen.
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und wird damit am 27. Juni 2024 in Kraft treten. Über folgenden Link kommen Sie zum entsprechenden Dokument: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/104/VO.html?nn=55638
Nach der Billigung durch den Bundesrat musste - wie bei jedem Gesetz - durch das Bundesamt für Justiz erst die finale, redaktionell bearbeitete Fassung des Gesetzes erstellt werden. Dies hat noch etwas Zeit in Anspruch genommen - verfassungsrechtliche Bedenken oder andere Hinderungsgründe gibt es aber nicht. Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder der Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen.
Das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz tritt voraussichtlich noch im Juni 2024 in Kraft.