
Aus Respekt vor der Gerichtsbarkeit ist es mir vor einem endgültigen Urteil nicht möglich, das Verfahren abschließend zu beurteilen. Bisher jedoch wurden die vom BMI ausgesprochenen Vereinsverbote jedoch alle gerichtlich bestätigt.
Aus Respekt vor der Gerichtsbarkeit ist es mir vor einem endgültigen Urteil nicht möglich, das Verfahren abschließend zu beurteilen. Bisher jedoch wurden die vom BMI ausgesprochenen Vereinsverbote jedoch alle gerichtlich bestätigt.
Der Einsatz der zuständigen Ministerin gegen Rechtsextremismus und derartige Verlage und Vereine wird von der SPD-Fraktion unterstützt.
Klar ist: Das Compact-Magazin verbreitet seit Jahren irritierende, unsägliche Inhalte. Aber auch die Verbreitung solcher Inhalte kann von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sein. Es bleibt das Hauptsacheverfahren abzuwarten. Sollte das Verbot am Ende keinen Bestand haben, wäre das sicherlich kein Ergebnis, worauf die Verantwortlichen stolz sein könnten.
Allerdings endet die Freiheit des Einzelnen und der Presse auch dort, wo die verfassungsrechtlichen Grenzen überschritten werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Hass und Hetze gegen die Würde des Menschen verstoßen.