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Portrait von Bernhard Daldrup
Antwort 26.05.2017 von Bernhard Daldrup SPD

(...) Leider konkretisieren Sie nicht, welche geänderten Bedingungen bei der Hinterbliebenenrente Ihrer Meinung nach warum angegangen werden sollten. (...) Eine Klarstellung vorweg: Die Anrechnung von eigenem Einkommen auf die Hinterbliebenenrente wurde bereits zum 1. Januar 1986 mit dem Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz (HEZG) von der damals regierenden Koalition aus CDU/CSU und FDP eingeführt. Seitdem wird Einkommen der Witwe oder des Witwers, das einen Freibetrag übersteigt, zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. (...) Im Jahr 2002 wurde die Hinterbliebenenrente von der SPD-geführten Regierung reformiert. Mit dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) haben wir dafür gesorgt, dass alle Einkommensarten gleich behandelt werden, indem neben Einkünften aus Arbeit auch Einkünfte aus Vermögen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden. (...) Das Ziel dieser Regelung war, die Hinterbliebenenrente zielgenauer auf Personen auszurichten, die wegen der Erziehung von Kindern regelmäßig keiner durchgehenden Erwerbstätigkeit nachgehen konnten. (...) Da Sie zwei Kinder erzogen haben, sollten Sie zu Ihrer Hinterbliebenenrente zusätzlich 91,34 Euro bekommen. (...)

Frage von Robert S. • 21.03.2017
Frage an Ralf Jäger von Robert S. bezüglich Frauen
Portrait von Ralf Jäger
Antwort 21.03.2017 von Ralf Jäger SPD

(...) Wieso das Erreichen einer Quote von 50% zu einer männlichen Minderheit führen soll, ist mir nicht ersichtlich. Bei der Regelung der des § 19 Abs. (...)

Frage von Robert S. • 15.03.2017
Frage an Ralf Jäger von Robert S. bezüglich Frauen
Portrait von Ralf Jäger
Antwort 20.03.2017 von Ralf Jäger SPD

(...) Anders als bei Frauen erscheint die Unterrepräsentanz von Männern eher als Folge der mangelnden Attraktivität bestimmter Berufszweige oder Arbeitgebern (beispielsweise Grundschullehramt und Richteramt). Dass hierbei geschlechtsbedingte strukturelle Benachteiligungen eine Rolle spielen, ist nicht ersichtlich. Es ist somit keine Benachteiligung erkennbar, die eine Bevorzugung von Männern verfassungsrechtlich rechtfertigen könnte. (...)

Frage von Corinna S. • 16.02.2017
Frage an Nicole Maisch von Corinna S. bezüglich Frauen
Portrait von Nicole Maisch
Antwort 28.02.2017 von Nicole Maisch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau Schulz,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Sie können mir Ihre Fragen an nicole.maisch@bundestag.de zu senden, die ich dann sehr gerne beantworten werde.