(...) Das größer werdende Risiko der Altersarmut wird so nur um wenige Jahre in die Zukunft verschoben. Die Rentengarantie alleine ist kein wirksames Instrument gegen Altersarmut. (...)
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(...) Eine allgemeine Dienstpflicht ist verfassungswidrig. Das Grundgesetz erlaubt nur herkömmliche, also bereits seit langem übliche Dienstleistungspflichten. (...)
(...) Wir sind der Auffassung, dass neben der für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtigen Beitragshöhe auch die Ziele unserer sozialen Rentenversicherung, nämlich Schutz vor Altersarmut und Anerkennung von Lebensleistung wieder mehr Beachtung in der politischen und gesellschaftlichen Debatte finden müssen. (...)
(...) natürlich sind wir uns im Klaren, dass wenn weiterhin durchschnittlich rund 80 Prozent der Menschen über 60 Jahre nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, eine Anhebung des Renteneintrittsalters aus demografischen Gründen auf das 67. Lebensjahr lediglich wie eine drastische Rentenkürzung wirkt. (...)
(...) Dies ist umso problematischer, als wir einen sozialen Prozess erleiden, bei dem die Armen nicht nur zahlmäßig anwachsen, sondern auch noch ärmer werden. Zu befürchten ist also ein Teufelskreis: niedrige Einkommen der sog. Referenzgruppe führen zu unzureichenden Regelleistungen bei Hartz IV und dies fördert wiederum die Ausweitung des Niedriglohnsektors. (...)