Antwort 18.02.2025 von Ralf Stegner SPD
Ich persönlich halte es für sinnvoller, dass wir uns als demokratische Abgeordnete öffentlich und eindeutig gegen die AfD positionieren.
Ich persönlich halte es für sinnvoller, dass wir uns als demokratische Abgeordnete öffentlich und eindeutig gegen die AfD positionieren.
Die überragende Mehrheit unserer Fraktion hat sich anschließend gegen einen Beitritt zum Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD entschieden.
Lassen Sie mich eines klar sagen: Das stimmt nicht!
Parteien können keinen Verbotsantrag gegen eine andere Partei richten. Das Verfahren ist in Artikel 21 des GG und in den Paragrafen 43 ff. des BVGG geregelt.