Antwort 23.09.2022 von Jochen Ott SPD
außenpolitische Fragestellungen sowie alle auswärtigen Angelegenheiten liegen in der ausschließlichen Kompetenz des Bundes.
außenpolitische Fragestellungen sowie alle auswärtigen Angelegenheiten liegen in der ausschließlichen Kompetenz des Bundes.
Unter Kanzlerin Merkel wurde der Ausbau Erneuerbarer Energien leider verschleppt, die von der SPD-geführte Bundesregierung bringt hier Fahrt rein
Doch nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums gehören Sie im Vorruhestand wie noch einige andere Gruppen leider aktuell (noch) nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis für die EEP.
Damit erhalten Personen, die ausschließlich Vorruhestandsgeld beziehen – anders als Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit – keine Energiepreispauschale.