Natürlich werden wir das Ergebnis der Bundestagswahl anerkennen, unabhängig vom angewandten Wahlrecht.
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Die Wahlrechtsreform der Ampel-Regierung bevorzugt die Parteienlisten, indem Sie die Direktmandate schwächt.
Bei der letzten Bundestagswahl hat es ohne Zweifel zu lange gedauert, zwischen der fehlerhaften Wahl und der darauffolgenden Neuwahl. Dazu arbeiten wir aktuell Verbesserungsvorschläge für den Prüfungsablauf aus.
An den Möglichkeiten einer Verkürzung der Dauer arbeiten wir gerade. Beispielsweise wäre es sinnvoll - etwa in Fällen, in denen offensichtlich eine umfangreiche und zeitaufwendige Beweiserhebung erforderlich ist - die Wahlprüfung direkt an das Bundesverfassungsgericht zu überweisen und somit die Dauer zu verkürzen.
All dies gab es in diesem Ausmaß vorher noch nicht und sollte am besten auch nicht mehr passieren.
Die Plätze auf der Landeswahlliste einer Partei werden demokratisch und in geheimer Personenwahl vom Landesparteitag gewählt. Der Gesetzgeber hat auf diesen Wahlprozess grundsätzlich keinen Einfluss.