Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Angesichts der Nutzung moderner Telekommunikationsmittel durch die Organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus stellt ein Zugriff auf gespeicherte Verkehrsdaten oftmals das einzige Instrument zur Ermittlung von Straftätern dar. Die strengen Voraussetzungen dafür tragen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs Rechnung. (...)
(...) Das von mir eingeforderte Handeln des Bundesjustizministers ist durch die Eckpunkte des Bundesjustizministers vom 15. April 2015 zur Mindestspeicherfrist erfüllt worden. (...)
(...) Diese kurze vierwöchige Speicherfrist ist vorgesehen, weil über Funkzellendaten der Aufenthaltsort des Mobilfunknutzers bestimmt werden kann und wir nicht wollen, dass mittels dieser Daten Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile erstellt werden können. Zusätzlich muss im richterlichen Anordnungsbeschluss einzelfallbezogen begründet werden, warum der Abruf von Funkzellendaten erforderlich und angemessen ist. Anders als etwa in Frankreich dürfen Kommunikationsinhalte und aufgerufene Internetseiten nicht gespeichert werden. (...)