(...) Selbstverständlich müssen bei der Planung des Bauvorhabens die Interessen und Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner, die Sie schildern, unbedingt Gehör finden. Dafür gibt es ein rechtlich genau geregeltes Verfahren, das Planfeststellungsverfahren. (...)
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 10.09.2010 von Uwe Beckmeyer SPD
Antwort 08.10.2010 von Sebastian Körber FDP
(...) Unbestritten ist, dass die B 50 neu und der Hochmoselübergang lokal zu einer Veränderung des Landschaftsbildes im Moseltal führen werden. Dabei hat sich der Hochmoselübergang in seiner jetzt vorgesehenen Gestaltung auch nach Prüfung anderer Möglichkeiten als die in einer Gesamtschau geeignetste Lösung herausgestellt, um die Moselbarriere unter Beachtung von Morphologie, Natur und Landschaft zu überwinden. (...)
Antwort ausstehend von Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Lena Strothmann CDU
Antwort ausstehend von Bettina Herlitzius BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 14.09.2010 von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Die planungsrechtliche Situation erlaubt dem Vorhabenträger den Bau der Hochmoselbrücke. (...) Wir brauchen daher eine beherzte politische Entscheidung der Landesregierung Rheinland-Pfalz gegen das Projekt. (...)