Frage von Thorben L. • 16.05.2015

Antwort ausstehend von Alois Gerig CDU
(...) Diese Rahmenbedingungen, die die Europäische Union für Nahrungsergänzungsmittel festlegt, stellen einen hohen Verbraucherschutz in der EU sicher. Das Hauptziel ist es, den Verbraucher vor irreführenden Lebensmitteln zu schützen. Verbraucherschutz muss an erster Stelle stehen, aus diesem Grund halte ich die für Vitamin-D geltenden Aussagen ausreichend. (...)
(...) Der Deutsche Bundestag hat § 675 BGB entsprechend ergänzt, so dass nun die Textform für Verträge über solche Losverkäufe zwingend vorgeschrieben ist. Betrügereien mit dem telefonischen Losverkauf, wie sie die Süddeutsche Zeitung in dem von Ihnen angeführten Artikel aus dem Jahr 2010 beschreibt, dürften damit der Vergangenheit angehören. (...)