Sehr geehrte Frau Schwabe,
ich darf als Bundestagsabgeordneter grundsätzlich keine Rechtsberatung geben.
Sehr geehrte Frau Schwabe,
ich darf als Bundestagsabgeordneter grundsätzlich keine Rechtsberatung geben.
(...) Ich werde mich auf jeden Fall demokratisch korrekt verhalten und abwarten, zu welchem Ergebnis die Beratungen des Petitionsausschusses führen und Ihnen dieses demokratische Ergebnis dann gerne mittteilen. (...)
(...) Die jetzige Situation mit der Großen Koalition unterscheidet sich jedoch von den vergangenen Legislaturperioden noch einmal, weil beide Oppositionsfraktionen gemeinsam nicht die in der Geschäftsordnung und weiteren Gesetzen geforderten Quoren für ihre Rechte erfüllen. Um etwa Untersuchungsausschüsse oder Sondersitzungen des Bundestags einzuberufen muss in der Regel ein Viertel der Abgeordneten zustimmen. (...)