Antwort 03.05.2012 von Ingbert Liebing CDU
(...) Grund dafür, dass statt dem bisher verwendeten Kältemittel R 134a in Zukunft verstärkt das Kälteschutzmittel 1234yf zum Einsatz kommen wird, ist eine EU-Richtlinie. Diese schreibt ab dem 01. (...)
(...) Grund dafür, dass statt dem bisher verwendeten Kältemittel R 134a in Zukunft verstärkt das Kälteschutzmittel 1234yf zum Einsatz kommen wird, ist eine EU-Richtlinie. Diese schreibt ab dem 01. (...)
(...) Die Bewertung als Arzneimittel ist nicht unbedingt zwingend, zumal, wenn es sich um Produkte handelt, die kein Nikotin enthalten. Für ein Verbot sehen wir jedenfalls momentan keine Grundlage. (...)
Sehr geehrter Herr Pothoff,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "E-Zigarette" über das Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de".
Sehr geehrter Herr Pothoff,
Sehr geehrter Herr Bodien aus Hamburg,