
(...) Die Festsetzung der Honorarsätze in den jeweiligen Bundesländern unterliegt der Zuständigkeit und der Selbstverwaltung der kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen auf Landesebene. (...)

(...) Die Festsetzung der Honorarsätze in den jeweiligen Bundesländern unterliegt der Zuständigkeit und der Selbstverwaltung der kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen auf Landesebene. (...)
(...) Letztlich ist das kein Allheilmittel, voAllheilmittelman die aktuell prognostizierte demographische Entwicklung betrachtet (die auch Ärzte trifft und betrifft). Mit dem Wunsch eines weiteren Austausches verbleibe ich, (...)
(...) Die Kosten sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen tragen. Alle, die nach der Einführung der Bürgerversicherung neu verbeamtet werden, werden automatisch normale Pflichtmitglieder in der Bürgerversicherung. Für die Übergangszeit soll die Bürgerversicherung beihilfefähig ausgestaltet werden. (...)

(...) > Wir Grünen streben konkret eine Gleichbehandlung aller Berufsgruppen an, das heißt eine Gleichbehandlung von BeamtInnen, Angestellten und ArbeiterInnen im öffentlichen Dienst. Dies umfasst auch eine Gleichbehandlung in Bereichen der Besoldung, der Krankenkassen/Beihilfe, des Kündigungsschutzes, den Sozialversicherungsbeiträgen und den Aufstiegsmöglichkeiten, etc. (...)

(...) Die Praxisgebühr ist eine bürokratische Einrichtung, die ihr Ziel klar verfehlt hat. (...)