
  Antwort ausstehend von Werner Zuse   BüSo

Sehr geehrter Herr Anton,


Sehr geehrter Herr Anton,
Sehr geehrter Herr Anton,
Sehr geehrter Herr Hoffmann, das deutsche Recht sieht vor, dass auch bei nichtverheirateten Paaren beide das Sorgerecht haben können- aber in der Tat nur, wenn die Frau einwilligt. Das wird in der Regel der Fall sein, wenn das Paar zusammenlebt.