(...) Sämtliche Hilfsmittel, die wir gemeinsam mit unseren europäischen Partnerländern den in Not geratenen Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen, sind an strenge Auflagen gegenüber den Empfängern gebunden. Die Organe der EU achten sorgfältig auf die Einhaltung der Konditionen, zu denen die Hilfen gewährt werden. Hier hat es in der Vergangenheit Mängel gegeben, die wir im Rahmen des beschlossenen Sanierungsprogramms beseitigt haben. (...)
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(...) bei den Finanzhilfen handelt es sich um Kredite einer Finanzinstitution, also der EFSF oder des ESM, die unter strengen Auflagen vergeben werden und die der Staat, der sie erhält, verzinst zurückzahlen muss. Die "No-Bail Out"-Klausel ist in diesem Fall nicht einschlägig. (...)
Sehr geehrter Herr Schenk,
(...) Zu 2.: Die Haftung Deutschlands ist nach Art. 8 Abs. (...)
(...) Die mögliche Auslagerung des Zukunftsfonds aus dem Haushalt im Rahmen des "Schünemann-Plans" sieht die SPD skeptisch, da es sich um einen klassischen Schattenhaushalt handelt, der im Zweifel einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle entzogen ist. Zudem würde der Zukunftsfonds sich außerhalb des Verschuldungsverbotes (Schuldenbremse) bewegen, da beispielsweise im Falle Niedersachsens die schwarz-gelbe Landesregierung Schattenhaushalte nicht unter die Schuldenbremse subsumieren will. (...)