Antwort 05.09.2017 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Ich vertrete die Position, dass Kinder grundsätzlich ein Recht auf beide Eltern haben. Davon ist nur in kindeswohlgefährdenden Ausnahmefällen abzusehen. (...)
(...) Ich vertrete die Position, dass Kinder grundsätzlich ein Recht auf beide Eltern haben. Davon ist nur in kindeswohlgefährdenden Ausnahmefällen abzusehen. (...)
(...) Die von Ihnen erwähnte Resolution, möchte das Doppelresidenzmodel (auch Wechselmodell) zum Standard für getrennte Familien machen. (...) Daher kann das Wechselmodell/Doppelresidenzmodell nur funktionieren, wenn es dem Kindeswohl nicht schadet. (...) Wie Sie sehen, gibt es einige Punkte, an denen das Wechselmodell/Doppelresidenzmodell scheitern könnte. (...)


Lieber Holger,