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(...) es tut mir leid, ich kann Ihre Frage nicht ganz nachvollziehen. Es scheint mir um eine persönliche, individuelle Angelegenheit Ihrer Rente bzw. Unfallrente zu gehen. (...)
(...) Im Fall des Zusammentreffens einer Verletztenrente mit einer Rente aus der Rentenversicherung erfolgt eine Anrechnung, um zu vermeiden, dass die Summe aus beiden Leistungen mehr als den entgangenen Lohn ersetzt. Überschreiten Rente und Verletztenrente zusammen einen bestimmten Grenzbetrag, wird die Rente aus der Rentenversicherung demzufolge entsprechend herabgesetzt. (...)
Sehr geehrter Herr Mayerhofer,
(...) vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch. Grundsätzlich gilt, wer 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann mit Vollendung des 63. Lebensjahres ab dem 1. (...)
Sehr geehrter Herr Mayerhofer,