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(...) Nun ist es zunächst so, dass Petitionen, die beim Deutschen Bundestag eingereicht werden, keine bestimmte Stimmenanzahl erreichen müssen, um vom Petitionsausschuss bearbeitet zu werden. Das von Ihnen genannte Quorum von 50.000 Stimmen bezieht sich lediglich auf die Möglichkeit einer öffentlichen Beratung. (...)
(...) Dabei ging es uns darum, zusätzliche Zahlungen für die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe an die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu ermöglichen. Dafür haben wir in Kauf genommen, dass andererseits geregelt wurde, dass der Bundesrechnungshof seine Informationen erst herausgeben darf, wenn der Bundestag sich mit seiner Kritik befasst hat. Es gibt diesbezüglich kein Verbot, sondern nur eine zeitliche Verschiebung. (...)
(...) Das gilt aber nicht, wenn sie durch völkerrechtswidrige Anwendung oder Androhung von Gewalt durch einen anderen Staat gefördert oder überhaupt erst ermöglicht wird. Eben dies war auf der Krim der Fall, und deshalb liegt in den Vorgängen auf der Krim eine Verletzung der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine. (...)
(...) die Antwort ist ganz einfach: Durch meinen Personalausweis und eine Wählbarkeitsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes. (...)
(...) nach §34 Abs. 5 Punkt 2 der Bundeswahlordnung ist dem Wahlvorschlag "eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nach dem Muster der Anlage 16, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist," beizulegen. Mit dieser Anlage 16 bescheinigt die zuständige Gemeindebehörde, dass der Bewerber "Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. (...)