(...) Dies ist im Grundgesetz verankert. Um noch mehr Öffentlichkeit und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten wurden 2005 die Form der öffentlichen Petitionen und die Internetplattform des Petitionsausschusses auf der Homepage des deutschen Bundestages eingerichtet. Diese Plattform erweist sich als sehr erfolgreich und erhält wachsende Nutzerzahlen, die inzwischen in die Millionen gehen. (...)
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Sehr geehrter Herr Scharff,
haben Sie vielen Dank für Ihre u.a. Mail.
Außenminister Dr. Steinmeier erhält derzeit täglich eine Vielzahl von Briefen und E-Mails zum Thema Ukraine.
(...) Nun ist es zunächst so, dass Petitionen, die beim Deutschen Bundestag eingereicht werden, keine bestimmte Stimmenanzahl erreichen müssen, um vom Petitionsausschuss bearbeitet zu werden. Das von Ihnen genannte Quorum von 50.000 Stimmen bezieht sich lediglich auf die Möglichkeit einer öffentlichen Beratung. (...)
(...) Dabei ging es uns darum, zusätzliche Zahlungen für die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe an die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu ermöglichen. Dafür haben wir in Kauf genommen, dass andererseits geregelt wurde, dass der Bundesrechnungshof seine Informationen erst herausgeben darf, wenn der Bundestag sich mit seiner Kritik befasst hat. Es gibt diesbezüglich kein Verbot, sondern nur eine zeitliche Verschiebung. (...)
(...) Das gilt aber nicht, wenn sie durch völkerrechtswidrige Anwendung oder Androhung von Gewalt durch einen anderen Staat gefördert oder überhaupt erst ermöglicht wird. Eben dies war auf der Krim der Fall, und deshalb liegt in den Vorgängen auf der Krim eine Verletzung der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine. (...)
(...) die Antwort ist ganz einfach: Durch meinen Personalausweis und eine Wählbarkeitsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes. (...)