
Seit dem 01.01.2020 sind Kinder ihren Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von € 100.000,00 zum Unterhalt verpflichtet. Zuvor gab es diese Grenze nicht, es kam lediglich auf den Selbstbehalt an.

Seit dem 01.01.2020 sind Kinder ihren Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von € 100.000,00 zum Unterhalt verpflichtet. Zuvor gab es diese Grenze nicht, es kam lediglich auf den Selbstbehalt an.
Diese Reformen gehen wir nun Schritt für Schritt an
Diese Reformen gehen wir nun Schritt für Schritt an
Als Freie Demokraten sind wir zur Bundestagswahl angetreten, um das Familienrecht umfassend zu modernisieren. Für das Wechselmodell treten wir seit vielen Jahren ein.
Zunächst sehe ich es erstmal als gutes Signal an, dass es diesen Referentenentwurf gibt und dieser nun an die Verbände und die beteiligten Ressorts zur Stellungnahme verschickt wurde.
Diesem Anspruch des Kindes auf angemessenen Unterhalt korrespondiert eine Unterhaltspflicht der Eltern. Diese Unterhaltspflicht dient dem Schutz des Kindes und seinem Recht auf eine kindgerechte Lebensführung und steht deshalb nicht zur Disposition.