
Da Rentner:innen keinen Arbeitgeber haben, kann diese auch nicht ausgezahlt werden. Es sei denn, dass diese in steuerlichem Sinn Arbeitnehmer sind, wie zum Beispiel als kurzzeitig Beschäftigte oder Minijobber.
Da Rentner:innen keinen Arbeitgeber haben, kann diese auch nicht ausgezahlt werden. Es sei denn, dass diese in steuerlichem Sinn Arbeitnehmer sind, wie zum Beispiel als kurzzeitig Beschäftigte oder Minijobber.
Hintergrund der Übertragung des Inflationsausgleiches auf die Pensionen ist das in Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip.
2022 hat sich der Bund übrigens mit 109 Milliarden an Steuermitteln (in Form von Bundesmitteln und Bundeszuschüssen) an der Finanzierung der sogenannten nicht beitragsgedeckten Leistungen der Deutschen Rentenversicherung beteiligt.
Würde nun ein Teil der Rentner:innen zusätzliche Gelder erhalten, wäre dies wiederum eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Renter:innen.
In Hessen und den Ländern gibt es noch laufende Tarifverträge bis Ende 2023. Diese sehen die Inflationsausgleichspauschale nicht vor.
Für Ihr Anliegen wenden Sie sich bitte an Ihre bzw. Ihren zuständige/n SPD-Landtagsabgeordnete/n.