
Bei der Novellierung der Lebensmittelkontrollverordnung müssen Praktikabilität und Zweckdienlichkeit der Maßnahmen immer mitgedacht werden.
Bei der Novellierung der Lebensmittelkontrollverordnung müssen Praktikabilität und Zweckdienlichkeit der Maßnahmen immer mitgedacht werden.
Großes Problem sind die unterschiedlichen Auslegungen im Rahmen der Lebensmittelkontrolle und unsichere Kontrolleure. Deshalb ist es wichtig, dass wir es unterstützen, dass die Kontrollen auch fachlich gut sind und es dafür auch ausreichend gut ausgebildetes Personal gibt.
Soweit wir informiert sind hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen neuen Anlauf zur Änderung der LKonV bereits unternommen und ist derzeit dabei, gemeinsam mit den Ländern entsprechende Eckpunkte zu erarbeiten, auf deren Grundlage dann die aktualisierte Verordnung erstellt wird.
Ich halte eine Überarbeitung der LKonV für erforderlich. Das BMEL unternimmt einen neuen Anlauf und der Referentenentwurf ist in Arbeit.
Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien ist die Einführung eines umfassenden Herkunftskennzeichen festgehalten und das BMEL setzt sich auf europäischer Ebene für verpflichtende Herkunftsangaben ein.
Ebenso wichtig ist es heimische Produkte zu fördern und dabei den ländlichen Raum zu stärken um die guten Produkte der
heimischen Landwirtschaft wieder eine gerchte Wertschätzung zu geben.