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(...) Klar ist jedoch auch, dass entsprechende alternative Regelungen gefunden werden müssen. Die Kirchen in Deutschland leisten gerade im sozialen Bereich hervorragende und allen offenstehende Arbeit. Mögliche Änderungen im Bereich der Staatsleistungen können nur in gemeinsamen Gesprächen und Verhandlungen mit den Kirchen gefunden werden. (...)
(...) Eine vollständige Trennung zwischen Staat und Kirche gibt das Grundgesetz nämlich keineswegs vor. Es besagt vor allem, dass sich der Staat weltanschaulich neutral verhalten muss, d.h. (...)
(...) Das bedeutet nämlich: Trennung ja, aber verstanden als kooperative Trennung, weil der Staat von den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften profitiert. (...) Als säkularer Staat religiöse Pluralität zu gewährleisten ist zwar anstrengender und schwieriger, als durch Laizität alles Religiöse aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen, aber es ist freiheitlicher. (...)
(...) Da sich die Aufgabenbereiche von Staat und Kirche überschneiden und sie zahlreiche Bereiche des öffentlichen Lebens in gemeinsamer Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen – z.B. Bildung, Erziehung, Betreuung und Krankenpflege – sind Staat und Kirche auf Kooperationen angewiesen. Deshalb gibt es im Bereich der sog. (...)