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Tarifvertragliche Regelungen zum Bildungsurlaub bzw. freiwillige betriebliche Freistellungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Zwecken der beruflichen Weiterbildung sind bereits in den meisten Wirtschaftszweigen praktizierter Ansatz.
Ob an der Impfpflicht festgehalten wird oder es Ausnahmeregelungen geben wird, wenn sich ein erheblicher Teil der Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegewesen nicht impfen lässt — und dadurch die Versorgung der Bürger nicht mehr sichergestellt werden kann, ist bis dato nicht absehbar.
Die Befürchtung, es könne mit dem Beginn einer Impfpflicht zu einer Kündigungswelle kommen, teile ich nicht.