Aktuell würde ich dem Verbotsverfahren eher nicht zustimmen. Entsprechende Erkenntnisse können zu einem späteren Zeitpunkt ein anderes Ergebnis zur Folge haben.
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Ja. Ich halte die grundgesetzlichen Voraussetzungen für erfüllt. Die Entscheidung darüber ist keine politische, sondern eine rechtliche durch das Bundesverfassungsgericht.
Die CSU im Bundestag hat sich geschlossen dazu entschieden, dem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD nicht beizutreten, da wir den Versuch eines Parteiverbots zum jetzigen Zeitpunkt für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv einschätzen.
Ich gehöre zusammen mit den Abgeordneten Marco Wanderwitz, Dr. Till Steffen, Martina Renner und Stefan Seidler zu den Hauptinitiator*innen eines Antrags auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“ gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes
Auch ich bin der Meinung, dass die AfD in vielen Äußerungen und Positionen eine verfassungsfeindliche Haltung einnimmt und deswegen verboten werden sollte.
Ein Verbotsverfahren ist nur Symptombehandlung, wir wollen aber die Ursachen bekämpfen: Die demokratische Mitte muss die AfD politisch und inhaltlich stellen.