Antwort 10.11.2011 von Jens Spahn CDU
Sehr geehrter Herr Leefmann,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Sehr geehrter Herr Leefmann,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

(...) Diese Gesetzesänderung wird damit begründet, dass die Beamten ihre Versorgung während der Dienstzeit ohne eigene Beiträge erdienen. Auch einem straffällig gewordenen Arbeitnehmer werden seine Arbeitgeberanteile aus der Rentenversicherung nicht aberkannt. (...)
(...) wenn ein Widerspruchsbescheid auf Ihren Überprüfungsantrag hin ergangen ist, müssten Sie tatsächlich Klage beim Sozialgericht erheben. (...)