Frage von Felix W. • 15.08.2006

Antwort von Sirko Schulz FDP • 15.08.2006
Sehr geehrter Herr Winnekens,
Sehr geehrter Herr Winnekens,
Lieber Deepak Rajani,
Lieber Parteikollege Deepak Rajani, leider vertust du dich da bei einigen Sachen.
Sehr geehrter Herr Faccin,
ich kenne die von Ihnen erwähnten Statistiken nicht, und wäre dankbar um Nennung der exakten Quelle.
Herr Gielow,
ich halte die in den Paragraphen 218 und 218a) Strafgesetzbuch getroffenen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch für richtig und gedenke nicht, auf eine Änderung der bestehenden Gesetzeslage und Rechtspraxis hinzuwirken.
Liebe Frau Fibich,
Ihre Fragen beantworte ich gerne wie folgt: