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(...) Als Begründung wurde darauf verwiesen, dass im Zuge einer Spurensicherung und dem üblichen Beratungsgespräch auch über die Pille danach hätte informiert werden müssen. Unabhängig von dem Prinzip des absoluten Lebenssabsoluten Lebensschutzes Kirche darf einem Opfer eines Gewaltverbrechens von einer Institution Hilfe nicht verweigert werden, die zur Hilfe geschaffen und verpflichtet ist. Die jüngsten Reaktionen des Erzbistums Köln und Kardinal Meisners auf die öffentliche Debatte zu diesem Vorfall zeigen, dass dieser scheinbare Konflikt zwischen Hilfe in der Not und religiös fundierten Schutz ungeborenen Lebens durch diesen Vorfall unter ethisch-religiösen Gesichtspunkten neu überdacht und bewertet wurde. (...)



(...) Ich kann ihre Bedenken sehr gut nachvollziehen. Viele Menschen reagieren verunsichert angesichts der verschiedenen Meldungen und Studien, die über Gesundheitsrisiken durch Mobilfunknutzung berichten. Angesichts der Weiterentwicklungen in den letzten Jahren auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien ist die Frage, ob die derzeit in Deutschland geltenden Grenzwerte „aktuell“ sind, berechtigt. (...)
