Frage von Heike R. • 28.10.2018

Antwort ausstehend von Michaela Noll CDU
(...) Prinzipiell darf die Bundeswehr nur zur Verteidigung der Landesgrenzen eingesetzt werden, Angriffskriege sind über den entsprechenden Artikel 87a Grundgesetz ausgeschlossen. Zur Verteidigung Deutschlands zählt durch unsere internationale Einbindung in unterschiedliche Organisationen auch, dass Einsätze im Ausland als Bündnisverteidigung gelten, beispielsweise im Rahmen von NATO, Friedensmissionen oder humanitären Interventionen von UNO und EU. (...)
(...) Die Frage, wie man zur Bewegung "Aufstehen" steht, ist natürlich jedem Parteimitglied selbst überlassen. (...)
Das Anliegen von Aufstehen war und ist, Druck auf die Parteien auszuüben, damit diese ihre Politik hin zu einer sozial gerechten und friedlichen Ausrichtung verändern.