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Sehr geehrter Herr Lucht,


(...) Ihre Behauptung, die Politik schaffe Gesetze, die moderne Männer an der Realisierung ihres familiären Engagements hindere, ist falsch und unzutreffend. Auch Väter nicht-ehelich geborener Kinder haben selbstverständlich das Recht, für sich Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Ein Vater, der sein im Haushalt lebendes Kind selbst betreut oder erzieht, hat einen Anspruch auf Elternzeit, wenn er während dieser Zeit nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig ist. (...)

(...) Insgesamt zahlt Deutschland sehr viel Geld als familienpolitische Leistung aus z.B. Freibeträge und Kindergeld, trotzdem gibt es - wie auch von ihnen geschildert - Ungerechtigkeiten. Leider bohren wir hier dicke Bretter, immerhin bin ich froh über die von Renate Schmidt durchgesetzte Förderung von Ganztagsbetreuung und die in Rheinland-Pfalz - wo ich herkomme - eingeleitete Entlastung der Eltern (egal ob verheiratet oder nicht) von Kindergartenbeiträgen. Es bleibt aber noch viel zu tun.... (...)

(...) Das ist ein wesentlicher Grund dafür, dass ich mich für eine zeitgemäße Reform des Ehegattensplittings einsetze. (...) Nicht nur das Kindergeld, sondern unserer gesamte aus 145 Einzelmaßnahmen bestehende Familienförderung entspricht nicht meinen Ansprüchen an Zielgenauigkeit und Klarheit. (...)